Das angebotene Grundlagenseminar findet an 3 aufeinanderfolgenden Tagen statt Das neue Bundesdatenschutzgesetz (§ 38 BDSG-neu) schreibt für alle Unternehmen die Bestellung einer Person als betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, wenn mindestens 20* Personen (auch Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer zählen dazu) ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. *Neuregelung aufgrund des 2. DSAnpUG-EU Die Verarbeitung personenbezogener Daten
