Seminar “Betriebliche(r) Datenschutzbeauftragte(r) nach Bundesdatenschutzgesetz – Grundlehrgang
Das angebotene Grundlagenseminar findet an 3 aufeinanderfolgenden Tagen statt
Das neue Bundesdatenschutzgesetz (§ 38 BDSG-neu) schreibt für alle Unternehmen die Bestellung einer Person als betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, wenn mindestens 20* Personen (auch Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer zählen dazu) ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
*Neuregelung aufgrund des 2. DSAnpUG-EU
Die Verarbeitung personenbezogener Daten liegt z.B. vor, wenn Mitarbeiter ein E-Mail-Programm nutzen, z.B. Outlook, in dem E-Mails verarbeitet / gespeichert werden. Bei Nichtbeachtung des BDSG drohen hohe Bußgelder.
Inhalte des Seminars
Einführung in den betrieblichen Datenschutz
• Grundlagen aus dem EU-Recht
• Anwendungsbereiche des neuen Datenschutzrechts
• Vorbetrachtungen zur DSGVO und BDSG-neu
• Aufsichtsbehörden, Haftung und Sanktionen
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten
• Gesetzliche Erlaubnistatbestände
• Einwilligung
• Datenübermittlung an Dritte
• Beauftragung von Dienstleistern
• Datenweitergabe ins Ausland
Der/die Datenschutzbeauftragte (DSB)
• Benennung eines/einer DSB
• Stellung des/der DSB
• Aufgaben des/der DSB
Transparenzpflichten
• Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
• Datenschutz-Folgeabschätzung
• Technischer und organisatorischer Datenschutz
• Rechte der betroff enen Person
• Meldepflichten
Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an zukünftige oder bereits bestellte betriebliche bzw. externe Datenschutzbeauftragte, sowie alle Personen, die sich mit den betrieblichen Datenschutzvorschriften vertraut machen möchten.
Nettopreis (zzgl. MwSt.)
- Maßgeschneidert für Sie
- Vor Ort für mehrere Personen
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