Verantwortliche Personen in Fuhrparks, die mit der Auswertung und Archivierung der Fahrerkarten- und Massenspeicherdaten sowie mit der Unterweisung des Fahrpersonals nach Artikel 33 (1) VO (EU) Nr. 165/2014 beauftragt sind, benötigen umfängliches Hintergrundwissen zur Anwendung der Sozialvorschriften sowie über die Funktionsweise aktueller Generations- und Versionsstände von digitalen Fahrtenschreibern. Sich auf die Ergebnisse eines Softwareprogramms zur
Sie erhalten einen umfassenden Überblick über die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber/-innen und Arbeitnehmer/-innen und lernen, wie Sie das Direktionsrecht rechtlich korrekt und fair ausüben. Praxisnah beleuchten wir den Umgang mit Krankheit, Behinderung und das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Zudem erfahren Sie, wie Elternzeit, Mutterschutz, Pflegezeit und Familienzeit rechtssicher begleitet werden.
Bezogen auf die im Unterricht behandelten Themen erhalten die Kursteilnehmer am ersten Unterrichtstag ein Exemplar des im AKS Verlag erschienenen Lehrbuchs: „Vorbereitung auf die IHK Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr“, dessen Preis im Lehrgangsentgelt bereits enthalten ist. Dieses beinhaltet den prüfungsrelevanten Stoff in übersichtlicher Form und hat viele Generationen von Prüflingen erfolgreich auf die IHK-Fachkundeprüfung vorbereitet. Es eignet
3.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen, insbesondere: – allgemeine Informationen, – Folgen für die Kraftfahrer, – Vorbeugungsmaßnahmen, – Checkliste für Überprüfungen und – Rechtsvorschriften betreff end die Verantwortung der Kraftverkehrsunternehmer. 3.3 Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen, insbesondere: – Grundsätze der Ergonomie: gesundheitsbedenkliche Bewegungen und Haltungen, – physische Kondition, – Übungen für den Umgang
Sie lernen, wie Abmahnungen korrekt vorbereitet und ausgesprochen werden, welche Kündigungsfristen gelten und wie unterschiedliche Kündigungsarten – von der ordentlichen bis zur fristlosen – rechtlich sicher umgesetzt werden. Wir beleuchten zudem die Besonderheiten von Änderungskündigungen und Verdachtskündigungen sowie die formalen Anforderungen bei der Zustellung von Abmahnungen und Kündigungen.
Für Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern, gelten neben den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) auch die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Dies gilt für Transportunternehmen und Containerdienste, die Bauabfälle, Erdaushub und Straßenaufbruch, Garten-, Parkund Speiseabfälle, Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Hausmüll (als beauftragte Dritte der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) oder Verpackungsabfälle sammeln und befördern. Werden solche Abfälle als gefährliche Abfälle