2-Tages-Seminar “Fortbildungslehrgang im Abfallrecht”
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Der Fortbildungslehrgang im Abfallrecht ist Pflicht, denn für Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern, gelten neben den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) auch die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Dies gilt für Transportunternehmen und Containerdienste, die
Bauabfälle, Erdaushub und Straßenaufbruch, Garten-, Park-und Speiseabfälle, Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Hausmüll (als beauftragte Dritte der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) oder Verpackungsabfälle sammeln und befördern.
Werden solche Abfälle als gefährliche Abfälle gesammelt und befördert, benötigt der Unternehmer eine Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG. Diese wird bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen durch die zuständige Behörde erteilt. Entsorgungsfachbetriebe benötigen diese Erlaubnis nicht, wenn sie für diese Tätigkeit zertifiziert sind.
Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) bestimmen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen einen entsprechenden Fachkundenachweis erbringen müssen.
Zum Nachweis der Fachkunde wird für die verantwortliche Person nach § 9 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung bzw. § 4 und § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) vorgeschrieben. Dieser Lehrgang ist regelmäßig alle 2 bzw. 3 Jahre durch einen Fortbildungslehrgang aufzufrischen.
Im Sinne o.g. Vorschriften sind daher verantwortliche Personen (Unternehmer bzw. Mitarbeiter, die mit der Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsunternehmens betraut sind) verpflichtet,
an einer behördlich anerkannten Fortbildungsschulung von mindestens 15 Unterrichtseinheiten teilzunehmen.
FGIBB Service GmbH ist anerkannte Bildungsstätte
Die FGIBB Service GmbH als 100 %ige Tochtergesellschaft der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e.V. ist für die Durchführung dieser Lehrveranstaltungen behördlich anerkannt und führt sie in regelmäßigen Abständen (März, Juni & Oktober) durch.
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