Erste Hilfe rettet Leben – und ist im Betrieb Pflicht!
Jedes Unternehmen muss eine ausreichende Anzahl an ausgebildeten Ersthelfern vorhalten. Die gesetzlichen Vorgaben (DGUV-Grundsatz 1) sind klar:
- Bis 20 Beschäftigte: Mindestens 1 Ersthelfer.
- Über 20 Beschäftigte: 5 % (Verwaltung/Handel) bzw. 10 % (sonstige Betriebe) der anwesenden Mitarbeiter.
Diese Quote muss pro Schicht gewährleistet sein. Experten empfehlen zudem, dass Hilfe innerhalb von 5 Minuten an der Unfallstelle eintrifft.
Neu 2026:
Ab 2026 nehmen wir die Grundausbildung und die Fortbildung (Auffrischung) für Ihre Ersthelfer neu in unser Programm auf.
Sorgen Sie für die gesetzliche Sicherheit und die schnelle Hilfe in Ihrem Betrieb – Jetzt Termine für 2026 sichern!
