Der effektive Schutz von Daten wird immer relevanter. Jedes Unternehmen muss tagtäglich verschiedene datenschutzrechtliche Regelungen und Vorgaben beachten. Deshalb ist es wichtig, sich mit den wesentlichen Grundlagen im Datenschutz auszukennen und diese sicher anwenden zu können.
Nach Art. 37 Abs. 1 DSGVO besteht bspw. die Pflicht zur Benennung einer oder eines Datenschutzbeauftragten, sofern eine personenbezogene Datenverarbeitung durch eine Behörde bzw. öffentliche Stelle (nicht justizielle Tätigkeit) erfolgt oder gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 BDSG ergänzend zu den Regelungen der DSGVO, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten (in Unternehmen) beschäftigt sind.
Aber auch, wenn es keine gesetzliche Verpflichtung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten/einer Datenschutzbeauftragten gibt, ist es viele alle Unternehmen (egal welche Größe) unerlässlich, sich mit den wesentlichen Grundlagen im Datenschutz zu beschäftigen.
Das von uns angebotene Datenschutz-Grundlagenseminare ist deshalb genau das Richtige für Sie.
Unser erfahrener Referent vermitteln Ihnen praktisches Basiswissen im Datenschutz und bringt Ihnen die Grundlagen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) näher.
2 x jährlich bieten wir zudem die sogenannten Auffrischungsschulungen an, da Datenschutzbeauftragte per Gesetz verpflichtet sind, sich regelmäßig fortzubilden.
Alle unsere Seminare zum Datenschutzrecht und zur Datensicherheit berücksichtigen die aktuellen Entwicklungen.