Berufskraftfahrerqualifikationsschulungen: Ihre Weiterbildung im Fokus
Berufskraftfahrerqualifikationsschulungen sind für Fahrer im Personenverkehr sowie im gewerblichen Güterverkehr über 3,5 Tonnen gesetzlich verpflichtend. Dabei bildet das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) die rechtliche Grundlage für diese Weiterbildungspflicht. Zudem stellt die Verordnung sicher, dass durch regelmäßige Berufskraftfahrerqualifikationsschulungen die Sicherheit auf den Straßen und die Professionalität der Fahrer stetig erhöht werden.
Sonderregelungen für Handwerksbetriebe
Wichtig zu wissen ist, dass auch Handwerksbetriebe unter die Bestimmungen fallen können. Allerdings sind viele Handwerker befreit, sofern das Fahren nicht die Haupttätigkeit ist. Falls Sie jedoch gewerblich über 3,5 Tonnen transportieren, bleiben Berufskraftfahrerqualifikationsschulungen ein zentrales Thema für Ihre rechtliche Absicherung.
Allgemeine gesetzliche Anforderungen
Grundsätzlich gilt das Gesetz für alle Fahrten zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen. Daher sind Berufskraftfahrerqualifikationsschulungen alle fünf Jahre im Umfang von 35 Stunden erforderlich.
Im Hinblick auf die Fristen ist Folgendes wichtig:
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Die 35 Pflichtstunden können in Blöcke unterteilt werden.
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Trotz Bestandsschutz für Alt-Führerscheine müssen die Kenntnisse regelmäßig aufgefrischt werden.
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Dies gilt auch für Auszubildende nach ihrem Abschluss.
Aufbau und Inhalte der Schulungen
Die Berufskraftfahrerqualifikationsschulungen erfolgen in Lehrgängen mit insgesamt 35 Unterrichtsstunden. Dabei bietet das System Flexibilität, denn die Stunden können auf einzelne Blöcke aufgeteilt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass ein Einzelblock mindestens 7 Stunden umfasst.
Da das Gesetz drei spezifische Kenntnisbereiche vorschreibt, sind unsere Berufskraftfahrerqualifikationsschulungen exakt in folgende Module gegliedert:
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Modul 1: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit (Lkw/Bus)
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Modul 2: Ladungssicherung + Notfälle (Lkw)
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Modul 3: Sozialvorschriften (Lkw/Bus)
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Modul 4: Der Fahrer als Imageträger & Dienstleister (Lkw)
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Modul 5: Kriminalitätsbekämpfung und Gesundheitsschutz (Lkw/Bus)
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Modul 6: Notfälle & Auffrischung Erste Hilfe (Lkw/Bus)
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Modul 7: Fahrsicherheitstraining (in Kooperation mit dem ADAC Linthe)
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Modul 8: Ladekranschulung (Lkw)
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Modul 9: Sicherheit & Komfort der Fahrgäste (Bus)
Jeder Fahrer muss innerhalb von 5 Jahren die Kenntnisbereiche 1, 2 und 3 abdecken.
Wichtiger Hinweis: Eine Weiterbildung zum gleichen Thema darf maximal zweimal besucht werden. Ansonsten werden die Berufskraftfahrerqualifikationsschulungen von der Behörde nicht anerkannt.

Warum Sie Ihre Schulungen bei uns buchen sollten
Warum sind wir der richtige Partner für Sie? Erstens ermöglichen unsere hochwertigen Konzepte einen flexiblen Einstieg. Zweitens entscheiden Sie selbst über die Reihenfolge Ihrer Module.
Darüber hinaus garantieren wir eine praxisnahe Vermittlung durch erfahrenes Personal. Dadurch stellen wir sicher, dass unsere Berufskraftfahrerqualifikationsschulungen nicht nur eine Pflicht, sondern ein echter Mehrwert für Ihren Berufsalltag sind.
Flexibilität durch Inhouse-Schulungen
Falls gewünscht, bieten wir Ihnen alle Berufskraftfahrerqualifikationsschulungen (außer ADAC-Training) als Inhouse-Lösung in Berlin und Brandenburg an. Zudem verfügen wir über eigene anerkannte Räumlichkeiten in:
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Brandenburg a. d. H., Finsterwalde, Cottbus und Angermünde.
Nachweis und digitale Registrierung
Seit Mai 2021 ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) den alten Eintrag im Führerschein. Infolgedessen werden alle erfolgreich absolvierten Berufskraftfahrerqualifikationsschulungen direkt im digitalen Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) gespeichert.
Zusätzlich können bestimmte Zusatzqualifikationen, wie ADR-Schulungen, auf die 35 Stunden angerechnet werden. Sofern Sie diese Nachweise vorlegen, wird dies bei der Ausstellung des FQN berücksichtigt.
