2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr, insbesondere: – höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche, – Grundsätze, Anwendung und Auswirkungen der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates, – Sanktionen für den Fall, dass der Fahrtenschreiber nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird und – Kenntnis
2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr, insbesondere: – Beförderungsgenehmigungen, – im Fahrzeug mitzuführende Dokumente, – Fahrverbote für bestimmte Straßen, – Straßenbenutzungsgebühren, – Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die Güterbeförderung, – Erstellen von Beförderungsdokumenten, – Genehmigungen im internationalen Verkehr, – Verpflichtungen im Rahmen des CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag iminternationalen Straßengüterverkehr), – Erstellen des
3.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen, insbesondere: – allgemeine Informationen, – Folgen für die Kraftfahrer, – Vorbeugungsmaßnahmen, – Checkliste für Überprüfungen und – Rechtsvorschriften betreff end die Verantwortung der Kraftverkehrsunternehmer. 3.3 Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen, insbesondere: – Grundsätze der Ergonomie: gesundheitsbedenkliche Bewegungen und Haltungen, – physische Kondition, – Übungen für den Umgang