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Schulungen für das Fahrpersonal gem. Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (Modul 3) in Verbindung mit der jährlichen Unterweisung nach Artikel 33 VO (EU) 165/2014

Bei „geschlossenen“ Firmenschulungen (Inhouse oder extern) ist es möglich, dass der Besuch dieser Berufskraftfahrerschulung mit der jährlichen Unterweisungspflicht nach Art. 33 (EU) VO 165/2014 zur Erfüllung der Unternehmerverantwortlichkeit aufgewertet wird.

Schulungen für das Fahrpersonal gem. Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (Modul 3) in Verbindung mit der jährlichen Unterweisung nach Artikel 33 VO (EU) 165/2014

Bei „geschlossenen“ Firmenschulungen (Inhouse oder extern) ist es möglich, dass der Besuch dieser Berufskraftfahrerschulung mit der jährlichen Unterweisungspflicht nach Art. 33 (EU) VO 165/2014 zur Erfüllung der Unternehmerverantwortlichkeit aufgewertet wird.