0Wissensvermittlung zur Anwendung fahrpersonal- und sozialrechtlicher Vorschriften im Linienverkehr bis und über 50 km Linienlänge, Aufzeichnungen zur Überwachung der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten mittels digitaler Fahrtenschreiber und unter Verwendung von Arbeitszeitplänen, Vertiefung von Kenntnissen zum Einsatz von Fahrpersonalen im Wechsel zwischen Linien- und Gelegenheitsverkehr und Überwachung der Einhaltung von Arbeitszeiten bei Kooperationen mit Subunternehmen

0Verantwortliche Personen in Fuhrparks, die mit der Auswertung und Archivierung der Fahrerkarten- und Massenspeicherdaten sowie mit der Unterweisung des Fahrpersonals nach Artikel 33 (1) VO (EU) Nr. 165/2014 beauftragt sind, benötigen umfängliches Hintergrundwissen zur Anwendung der Sozialvorschriften sowie über die Funktionsweise aktueller Generations- und Versionsstände von digitalen Fahrtenschreibern. Sich auf die Ergebnisse eines Softwareprogramms zur…

0Hochwertiges Fach- und Hintergrundwissen zum Thema digitale Tachografen und der Anwendung von Sozialvorschriften ist die Basis für Maßnahmen zur Verstoßvermeidung. Göran Kronberg, zertifizierter Sachverständiger auf diesem Gebiet und Ausrichter des Deutschen Fahrtenschreiberforums, vermittelt praxisbezogen und verständlich dieses komplexe Themenfeld in unseren Seminaren.

0Zur Gründung und Führung eines Unternehmens, welches gewerblichen und genehmigungspflichtigen Güterkraftverkehr betreibt, muss die zur Führung der Geschäfte bestellte Person, dies kann der Unternehmer selber sein, eine angestellte Person oder auch ein externer Verkehrsleiter, die fachliche Eignung nachweisen. Dazu ist in den meisten Fällen der Besuch einer Prüfung bei der für den/die Prüfkandidaten/Prüfkandidatin zuständigen Industrie-…

0Zur Gründung und Führung eines Unternehmens, welches gewerblichen und genehmigungspflichtigen Güterkraftverkehr betreibt, muss die zur Führung der Geschäfte bestellte Person, dies kann der Unternehmer selber sein, eine angestellte Person oder auch ein externer Verkehrsleiter, die fachliche Eignung nachweisen. Dazu ist in den meisten Fällen der Besuch einer Prüfung bei der für den/die Prüfkandidaten/Prüfkandidatin zuständigen Industrie-…

0Mit Umsetzung der sog. Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie 2003/59/EG im Jahr 2006 war es Lkw- und Busfahrern, die Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr durchführen, nicht mehr möglich, ihren Beruf allein auf Grundlage ihrer Fahrerlaubnis auszuüben. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes müssen Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer seitdem eine Berufskraftfahrerqualifikation erwerben und diese regelmäßig auffrischen.

0Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Sie betrifft alle Fahrer, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE gewerbliche Fahrten durchführen. Erfüllen Sie Ihre Weiterbildungspflicht mit dem Besuch dieses anerkannten Kompaktkurses (Lkw Module 95 Schnellkurs) in der aktuellen Version.