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Schulung für verantwortliche Personen in Fuhrparks, die mit der Auswertung und Archivierung der Fahrerkarten- und Massenspeicherdaten sowie mit der Unterweisung des Fahrpersonals nach Artikel 33 (1) VO 8EU) Nr. 165/2014 beauftragt sind (Fahrtenschreiberseminar- Basiskurs)

25. März 2026 13:0017:00Uhr
Seminar
4 Unterrichtseinheiten
Teilnahmebescheinigung
1 Termin(e) verfügbar
Präsenz Termin/e, Online Termin/e
Förderfähig

Verantwortliche Personen in Fuhrparks, die mit der Auswertung und Archivierung der Fahrerkarten- und Massenspeicherdaten sowie mit der Unterweisung des Fahrpersonals nach Artikel 33 (1) VO (EU) Nr. 165/2014 beauftragt sind, benötigen umfängliches Hintergrundwissen zur Anwendung der Sozialvorschriften sowie über die Funktionsweise aktueller Generations- und Versionsstände von digitalen Fahrtenschreibern.

Sich auf die Ergebnisse eines Softwareprogramms zur Auswertung zu verlassen reicht nicht mehr aus, um den Hintergrund möglicher Verstöße zu erkennen, zu verstehen und um Präventivmaßnahmen einleiten zu können. Mit der zu erwartenden Änderung des GüKG, des PBefG, der VUDAT-DV und anderer Vorschriften verschärfen sich die Sanktionen gegenüber Verkehrsunternehmen.

Die FGIBB unterstützt mit diesem Fachseminar, um verantwortlichen Personen im Rahmen der Übertragung von Unternehmerpflichten notwendiges Fachwissen zu vermitteln und sie zum sicheren Handeln zur Vermeidung von Bußgeldern zu befähigen

Inhalte des Seminars

• Grundlagenwissen zu den Sozialvorschriften und angrenzenden Rechtsgebieten
• Definition Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten und deren Berechnung
• Die VO (EG) 561/2006 und das ArbZG in der Bewertung von Datenaufzeichnungen
• Branchenbezogene Anwendungen der Sozialvorschriften
• In Fuhrparks befindliche Fahrtenschreiber GEN1 und GEN2 und deren Funktionsweisen
• Erfahrungsaustausch

Zielgruppe

Dieses Seminar richtet sich an verantwortliche Personen in Fuhrparks, die mit der Auswertung  und Archivierung der Fahrerkarten- und Massenspeicherdaten sowie mit der  Unterweisung ds Fahrpersonals nach Artikel 33 (1) VO 8EU) Nr. 165/2014 beauftragt sind.

Abschluss

Die Teilnahmebescheinigung bestätigt die Qualifikation des Personals und dient als offizieller Nachweis gegenüber den Überwachungsbehörden.

Förderfähig

Das Bundesamt für Logistik (BALM) fördert auch im Jahr 2026 allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen für Unternehmen mit eigenem Lkw-Fuhrpark. • Förderquote: bis zu 70 % je nach Unternehmensgröße • Förderfähige Maßnahmen: z. B. Vorbereitungslehrgänge auf die Grundqualifikation, Fahrsicherheits- und Ökologieschulungen, Schulungen zu den Sozialvorschriften • Nicht förderfähig: gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen • Mindestdauer: 4 Unterrichtsstunden à 45 Minuten • Durchführung: innerhalb von 4 Monaten nach Bewilligung • Fördersatz je Lkw: (Kleinst-/Kleinunternehmen: bis zu 1.050 €, Mittlere Unternehmen: bis zu 900 €, Andere Unternehmen: bis zu 750 €) • Zuwendungshöchstbetrag: abhängig von der Anzahl der zugelassenen Lkw (Stichtag: 01.12.2025) Antragsstart ist der 14. Januar 2026. Nähere Informationen finden Sie direkt auf der Homepage des BALM.
25. März 2026 13:0017:00
Präsenz
ab 275,00 €
Nettopreis (zzgl. MwSt.)
Online
ab 255,00 €
Nettopreis (zzgl. MwSt.)
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