Weiterbildung Berufskraftfahrer – Modul 4 (Schaltstelle Fahrer – Imageträger, Dienstleistungsprofi)
Mit Umsetzung der sog. Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie 2003/59/EG im Jahr 2006 war es Lkw- und Busfahrern, die Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr durchführen, nicht mehr möglich, ihren Beruf allein auf Grundlage ihrer Fahrerlaubnis auszuüben. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes müssen Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer seitdem eine Berufskraftfahrerqualifikation erwerben und diese regelmäßig auffrischen.
Inhalte des Seminars
Das Modul 4 beinhaltet die Kenntnisbereiche 2.2, 3.6 und 3.7 nach Anlage 1 der BKrFQV
- KB 2.2: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
- KB 3.6: Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
- KB 3.7: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
Sie erfüllen als gewerblich tätiger Berufskraftfahrer durch den Besuch dieser anerkannten Schulung (aktuelle Version) Ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (fünf Module mit je sieben Stunden im Zeitraum von fünf Jahren).
Voraussetzungen
Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CEa
Abschluss
Der Teilnahmenachweis erfolgt mittels Eintrag ins Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) durch die FGIBB Service GmbH. Nach Teilnahme an der Weiterbildung erhalten Sie zusätzlich eine „Teilnahmebescheinigung“.
Als anerkanntes Weiterbildungsunternehmen bestätigen wir Ihnen damit den Besuch der gesetzlich verpflichtenden Weiterbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
Teilnahmegebühr
Als kostenlosen Service bieten wir den Teilnehmern einen kleinen Frühstücks- und Mittagsimbiss an.
WICHTIG
Die einzelnen Seminare der Weiterbildung gem. BKrFQG sind auch als Kompaktkurs (5-Tages-Wochenseminar) buchbar.
Nettopreis (zzgl. MwSt.)
- Maßgeschneidert für Sie
- Vor Ort für mehrere Personen
- Sparen Sie Zeit und Reisekosten