Der Einsatz von intelligenten Fahrtenschreibern im Fuhrpark stellt die Verantwortlichen immer wieder vor Herausforderungen und umso wichtiger ist es daher, stets auf dem Laufenden zu bleiben.
Inhalte des Seminars
• Aktuelle Rechtsgrundlagen (EU-Verordnung und nationales Recht)
• Erweiterung der Ausrüstungspfl icht auf Fahrzeuge > 2,5 t zHM zum 01.07.2026
• Technologie von Smart-Tachographen G2 Version 2, neue Piktogramme, Probleme
• aktuelle technische Weiterentwicklungen
• Einstellungen am Fahrtenschreiber und notwendige Belehrung des Fahrpersonals
• Arbeitszeitplanung und Vorteile bei der Nutzung von Bereitschaftszeiten
• Erkennen von Verstößen in der Auswertung und Einleitung von Präventivmaßnahmen
• Qualifizierung von verantwortlichen Personen im Fuhrpark
• Erfahrungsaustausch
Teilnahmegebühr
Präsenz (mit Verpflegung)
275,00 € netto* f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung
350,00 € netto* f. Nichtmitglieder
Online
255,00 € netto* f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung
330,00 € netto* f. Nichtmitglieder
Förderfähig
Das Bundesamt für Logistik (BALM) fördert auch im Jahr 2026 allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen für Unternehmen mit eigenem Lkw-Fuhrpark.
• Förderquote: bis zu 70 % je nach Unternehmensgröße
• Förderfähige Maßnahmen: z. B. Vorbereitungslehrgänge auf die Grundqualifikation, Fahrsicherheits- und Ökologieschulungen, Schulungen zu den Sozialvorschriften
• Nicht förderfähig: gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen
• Mindestdauer: 4 Unterrichtsstunden à 45 Minuten
• Durchführung: innerhalb von 4 Monaten nach Bewilligung
• Fördersatz je Lkw: (Kleinst-/Kleinunternehmen: bis zu 1.050 €, Mittlere Unternehmen: bis zu 900 €, Andere Unternehmen: bis zu 750 €)
• Zuwendungshöchstbetrag: abhängig von der Anzahl der zugelassenen Lkw (Stichtag: 01.12.2025) Antragsstart ist der 14. Januar 2026. Nähere Informationen finden Sie direkt auf der Homepage des BALM.
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) fordert für Lkw- und Busfahrer (m/w/d) alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung. Die FGIBB Service GmbH bietet
Ab dem 01. Juli 2026 wird der intelligente Fahrtenschreiber GEN2 V2 für alle im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr eingesetzten Fahrzeuge mit mehr
2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr, insbesondere:
– höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche,
– Grundsätze, Anwendung und Auswirkungen