Der Einsatz von intelligenten Fahrtenschreibern im Fuhrpark stellt die Verantwortlichen immer wieder vor Herausforderungen und umso wichtiger ist es daher, stets auf dem Laufenden zu bleiben.
Inhalte des Seminars
• Aktuelle Rechtsgrundlagen (EU-Verordnung und nationales Recht)
• Erweiterung der Ausrüstungspfl icht auf Fahrzeuge > 2,5 t zHM zum 01.07.2026
• Technologie von Smart-Tachographen G2 Version 2, neue Piktogramme, Probleme
• aktuelle technische Weiterentwicklungen
• Einstellungen am Fahrtenschreiber und notwendige Belehrung des Fahrpersonals
• Arbeitszeitplanung und Vorteile bei der Nutzung von Bereitschaftszeiten
• Erkennen von Verstößen in der Auswertung und Einleitung von Präventivmaßnahmen
• Qualifizierung von verantwortlichen Personen im Fuhrpark
• Erfahrungsaustausch
Teilnahmegebühr
Präsenz (mit Verpflegung)
275,00 € netto* f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung
350,00 € netto* f. Nichtmitglieder
Online
255,00 € netto* f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung
330,00 € netto* f. Nichtmitglieder
Förderfähig
Das Bundesamt für Logistik (BALM) fördert auch im Jahr 2026 allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen für Unternehmen mit eigenem Lkw-Fuhrpark.
• Förderquote: bis zu 70 % je nach Unternehmensgröße
• Förderfähige Maßnahmen: z. B. Vorbereitungslehrgänge auf die Grundqualifikation, Fahrsicherheits- und Ökologieschulungen, Schulungen zu den Sozialvorschriften
• Nicht förderfähig: gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen
• Mindestdauer: 4 Unterrichtsstunden à 45 Minuten
• Durchführung: innerhalb von 4 Monaten nach Bewilligung
• Fördersatz je Lkw: (Kleinst-/Kleinunternehmen: bis zu 1.050 €, Mittlere Unternehmen: bis zu 900 €, Andere Unternehmen: bis zu 750 €)
• Zuwendungshöchstbetrag: abhängig von der Anzahl der zugelassenen Lkw (Stichtag: 01.12.2025) Antragsstart ist der 14. Januar 2026. Nähere Informationen finden Sie direkt auf der Homepage des BALM.
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) fordert für Lkw- und Busfahrer (m/w/d) alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung. Die FGIBB Service GmbH bietet
Verantwortliche Personen in Fuhrparks, die mit der Auswertung und Archivierung der Fahrerkarten- und Massenspeicherdaten sowie mit der Unterweisung des Fahrpersonals
Jeder Unternehmer kennt die Situation, dass unerwartet ein Schreiben der Überwachungsbehörde ins Haus flattert, in dem zu festgestellten Verstößen gegen