Grundausbildung für Ersthelfer/Ersthelferinnen
Grundsätzlich besteht für jeden Betrieb die Pflicht Ersthelfer in ausreichender Anzahl zu haben. Dass bedeutet nach dem § 26 des DGUV-Grundsatz 1 wonach bei 2 bis 20 anwesende Beschäftigte 1 Ersthelfer im Betrieb vorhanden sein muss. Bei über 20 anwesenden Personen ist es vom Geschäftsbereich abhängig (in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % und in sonstigen Betrieben 10 %).
Bei Betrieben mit Schichtsystem ist der Grundsatz für jede Schicht zu gewährleisten. Es wird auch seitens der Feuerwehr und des Rettungsdienstes empfohlen, dass ein Ersthelfer innerhalb von spätestens 5 Minuten an der Unfallstelle sein sollte. Die Grundausbildung bezeichnet
man als Erste-Hilfe-Ausbildung (EHA) und ist für jeden der Ersthelfer im Betrieb sein möchte Pflicht.
Inhalte des Seminars
- Eigenschutz und Absichern von Unfällen
- Helfen bei Unfällen
- Wundversorgung
- Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
- Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
- Verätzungen/Vergiftungen
- lebensrettende Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage und Wiederbelebung
Zielgruppe
Die Grundausbildung richtet sich an alle Personen, die als Ersthelfer im Betrieb eingesetzt werden sollen.
Abschluss
Die Teilnehmer erhalten im Nachgang ein Teilnahmezertifikat.
Teilnahmegebühr
20,00 € netto zzgl. 19 % MwSt. für Innungsmitglieder
25,00 € netto zzgl. 10 % MwSt. für Nicht-Innungsmitglieder
WICHTIG
Wir bieten neben der Grundausbildung für Ersthelfer/Ersthelferinnen auch die Fortbildungsseminare dazu an.
Förderfähig
Nettopreis (zzgl. MwSt.)
- Maßgeschneidert für Sie
- Vor Ort für mehrere Personen
- Sparen Sie Zeit und Reisekosten

