2-Tages-Seminar „Fortbildungslehrgang im Abfallrecht“
Mit der Teilnahme an unserem angebotenen 2-Tages-Seminar (Fortbildungslehrgang im Abfallrecht) kommen Sie Ihrer Verpflichtung des Besuchs regelmäßiger Fortbildungsschulungen (Fortbildungslehrgang nach § 9 Abs. 3 Satz 2 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV) nach.
Verantwortliche Personen (Unternehmer bzw. Mitarbeiter, die mit der Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsunternehmens betraut sind) sind verpflichtet,
- alle zwei Jahre, wenn es sich um einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb handelt
- alle drei Jahre, wenn das Unternehmen über eine Beförderungserlaubnis entsprechend § 54 KrWG verfügt
an einer behördlich anerkannten Fortbildungsschulung von mindestens 15 Unterrichtseinheiten teilzunehmen.
Inhalte des Seminars
Für Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern, gelten neben den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) auch die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG).
Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) bestimmen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen einen entsprechenden Fachkundenachweis erbringen müssen.
Zum Nachweis der Fachkunde wird für die verantwortliche Person nach § 9 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung bzw. § 4 und § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) vorgeschrieben. Dieser Lehrgang ist regelmäßig durch Fortbildungsschulungen (Fortbildungslehrgang nach § 9 Abs. 3 Satz 2 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV) zu ergänzen.
Im Sinne o.g. Vorschriften sind daher verantwortliche Personen (Unternehmer bzw. Mitarbeiter, die mit der Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsunternehmens betraut sind) verpflichtet,
- alle zwei Jahre, wenn es sich um einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb handelt
- alle drei Jahre, wenn das Unternehmen über eine Beförderungserlaubnis entsprechend § 54 KrWG verfügt
an einer behördlich anerkannten Fortbildungsschulung von mindestens 15 Unterrichtseinheiten teilzunehmen.
Die FGIBB Service GmbH ist für die Durchführung derartiger Lehrveranstaltungen behördlich anerkannt und führt sie in regelmäßigen Abständen durch.
Zielgruppe
Der Kurs richtet sich an verantwortliche Personen nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung oder Anzeige- und Erlaubnisverordnung, die bereits einen Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) nach § 9 EfbV oder § 4 und § 5 AbfAEV absolviert haben und sich gemäß § 9 EfbV mindestens alle 2 Jahre bzw. nach § 5 Absatz 3 AbfAEV mindestens alle 3 Jahre fortbilden müssen.
Voraussetzungen
Zur Teilnahme an dieser Weiterbildungsschulung muss der/die Teilnehmende zwingend einen Grundlehrgang nach § 9 EfbV oder § 4 und § 5 AbfAEV absolviert haben.
Abschluss
Im Anschluss an die erfolgreiche Weiterbildung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt, die gegenüber der für Sie zuständigen Behörde als Nachweis zur Erlangung der Fachkunde dient.
WICHTIG
Die Teilnehmeranzahl ist auf max. 25 Personen beschränkt.
Wenn Sie sich für eine Online-Teilnahme entscheiden, so weisen wir Sie darauf hin, dass wir als Videokonferenztool das datenschutzkonforme System BigBlueButton verwenden. Für die ordnungsgemäße Online-Teilnahme ist zwingend ein Mikrofon/Lautsprecher/Kamera erforderlich.
Nettopreis (zzgl. MwSt.)
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