
02.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr, insbesondere: – Beförderungsgenehmigungen, – im Fahrzeug mitzuführende Dokumente, – Fahrverbote für bestimmte Straßen, – Straßenbenutzungsgebühren, – Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die

0Mit Umsetzung der sog. Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie 2003/59/EG im Jahr 2006 war es Lkw- und Busfahrern, die Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr durchführen, nicht mehr möglich, ihren Beruf allein auf Grundlage ihrer