
02.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr, insbesondere: – Beförderungsgenehmigungen, – im Fahrzeug mitzuführende Dokumente, – Fahrverbote für bestimmte Straßen, – Straßenbenutzungsgebühren, – Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die Güterbeförderung, – Erstellen von Beförderungsdokumenten, – Genehmigungen im internationalen Verkehr, – Verpflichtungen im Rahmen des CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag iminternationalen Straßengüterverkehr), – Erstellen des…

0Mit Umsetzung der sog. Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie 2003/59/EG im Jahr 2006 war es Lkw- und Busfahrern, die Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr durchführen, nicht mehr möglich, ihren Beruf allein auf Grundlage ihrer Fahrerlaubnis auszuüben. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes müssen Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer seitdem eine Berufskraftfahrerqualifikation erwerben und diese regelmäßig auffrischen.