
0Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Sie betrifft alle Fahrer, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE gewerbliche Fahrten durchführen. Erfüllen Sie Ihre Weiterbildungspflicht mit dem Besuch dieses anerkannten Kompaktkurses (Lkw Module 95 Schnellkurs) in der aktuellen Version.

0Alle Mitarbeiter, die für Beförderungsprozesse verantwortlich sind, müssen im Detail über das notwendige Hintergrundwissen verfügen, da nur so eine reibungslose Disposition und eine Fehlererkennung ermöglicht wird. Durch die arbeitsorganisatorische Verbindung sind die Disponenten erster Ansprechpartner für das Fahrpersonal, wenn es um die genaue Tages- und Einsatzplanung und die Verstoßvermeidung geht. Die Einhaltung der gesetzlichen Arbeits-,…