0Mit Umsetzung der sog. Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie 2003/59/EG im Jahr 2006 war es Lkw- und Busfahrern, die Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr durchführen, nicht mehr möglich, ihren Beruf allein auf Grundlage ihrer
0Bei „geschlossenen“ Firmenschulungen (Inhouse oder extern) ist es möglich, dass der Besuch dieser Berufskraftfahrerschulung mit der jährlichen Unterweisungspflicht nach Art. 33 (EU) VO 165/2014 zur Erfüllung der Unternehmerverantwortlichkeit aufgewertet wird.