
0Verantwortliche Personen in Fuhrparks, die mit der Auswertung und Archivierung der Fahrerkarten- und Massenspeicherdaten sowie mit der Unterweisung des Fahrpersonals nach Artikel 33 (1) VO (EU) Nr. 165/2014 beauftragt sind,

0Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) fordert für Lkw- und Busfahrer (m/w/d) alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung. Die FGIBB Service GmbH bietet als anerkannter und in der Region Berlin/Brandenburg geschätzte Weiterbildungsanbieterin die

0Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) fordert für Lkw- und Busfahrer (m/w/d) alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung. Die FGIBB Service GmbH bietet als anerkannter und in der Region Berlin/Brandenburg geschätzte Weiterbildungsanbieterin die

0Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) fordert für Lkw- und Busfahrer (m/w/d) alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung. Die FGIBB Service GmbH bietet als anerkannter und in der Region Berlin/Brandenburg geschätzte Weiterbildungsanbieterin die

0Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) fordert für Lkw- und Busfahrer (m/w/d) alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung. Die FGIBB Service GmbH bietet als anerkannter und in der Region Berlin/Brandenburg geschätzte Weiterbildungsanbieterin die

0Mit Umsetzung der sog. Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie 2003/59/EG im Jahr 2006 war es Lkw- und Busfahrern, die Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr durchführen, nicht mehr möglich, ihren Beruf allein auf Grundlage ihrer

0Mit Umsetzung der sog. Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie 2003/59/EG im Jahr 2006 war es Lkw- und Busfahrern, die Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr durchführen, nicht mehr möglich, ihren Beruf allein auf Grundlage ihrer

0Mit Umsetzung der sog. Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie 2003/59/EG im Jahr 2006 war es Lkw- und Busfahrern, die Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr durchführen, nicht mehr möglich, ihren Beruf allein auf Grundlage ihrer

0Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Sie betrifft alle Fahrer, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE gewerbliche