Abfallrecht

  • 2-Tages-Seminar “Fortbildungslehrgang im Abfallrecht”

    2-Tages-Seminar “Fortbildungslehrgang im Abfallrecht”

    0Für Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern, gelten neben den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) auch die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Dies gilt für  Transportunternehmen und Containerdienste, die Bauabfälle, Erdaushub und Straßenaufbruch, Garten-, Parkund Speiseabfälle, Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Hausmüll (als beauftragte Dritte der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) oder Verpackungsabfälle sammeln und befördern. Werden solche Abfälle als gefährliche Abfälle…

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  • 2-Tages-Seminar “Fortbildungslehrgang im Abfallrecht”

    2-Tages-Seminar “Fortbildungslehrgang im Abfallrecht”

    0Für Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern, gelten neben den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) auch die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Dies gilt für  Transportunternehmen und Containerdienste, die Bauabfälle, Erdaushub und Straßenaufbruch, Garten-, Parkund Speiseabfälle, Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Hausmüll (als beauftragte Dritte der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) oder Verpackungsabfälle sammeln und befördern. Werden solche Abfälle als gefährliche Abfälle…

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    2-Tages-Seminar “Fortbildungslehrgang im Abfallrecht”

    0Für Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern, gelten neben den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) auch die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Dies gilt für  Transportunternehmen und Containerdienste, die Bauabfälle, Erdaushub und Straßenaufbruch, Garten-, Parkund Speiseabfälle, Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Hausmüll (als beauftragte Dritte der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) oder Verpackungsabfälle sammeln und befördern. Werden solche Abfälle als gefährliche Abfälle…

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  • 2-Tages-Seminar „Fortbildungslehrgang im Abfallrecht“

    2-Tages-Seminar „Fortbildungslehrgang im Abfallrecht“

    0Mit der Teilnahme an unserem angebotenen 2-Tages-Seminar (Fortbildungslehrgang im Abfallrecht) kommen Sie Ihrer Verpflichtung des Besuchs  regelmäßiger Fortbildungsschulungen (Fortbildungslehrgang nach § 9 Abs. 3 Satz 2 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV) nach. Verantwortliche Personen (Unternehmer bzw. Mitarbeiter, die mit der Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsunternehmens betraut sind) sind verpflichtet, alle zwei Jahre, wenn…

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