Fortbildungslehrgang im Abfallrecht
Fortbildungslehrgang Abfallrecht: Frischen Sie Ihre Fachkunde nach EfbV & AbfAEV praxisnah und behördlich anerkannt auf.
Inhalte des Seminars
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Aktueller rechtlicher Rahmen im Abfallrecht (KrWG, EfbV, AbfAEV, GüKG)
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Neueste rechtliche und technische Entwicklungen in der Abfallwirtschaft
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Pflichten und Anforderungen bei der Sammlung und dem Transport von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen
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Praxisrelevante Aspekte zur Beförderungserlaubnis (§ 54 KrWG) und Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
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Vertiefung der Kenntnisse gemäß den behördlichen Vorgaben der Anhänge der EfbV und AbfAEV
Zielgruppe
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Betriebsinhaber, Geschäftsführer sowie verantwortliche Personen für die Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben
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Unternehmer und Mitarbeiter von Transportunternehmen, Containerdiensten und Sammelbetrieben (z. B. für Bauabfälle, Erdaushub, Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Speiseabfälle oder Verpackungen)
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Personen, die abfallrechtlich nach § 54 KrWG erlaubnispflichtige Tätigkeiten leiten oder beaufsichtigen
Voraussetzungen
Bereits erfolgreich absolvierter behördlich anerkannter Fachkunde-Grundlehrgang (nach § 9 EfbV bzw. § 4/§ 5 AbfAEV)
Abschluss
Behördlich anerkannte Teilnahmebescheinigung als rechtsgültiger Nachweis der Fortbildung gemäß § 9 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV (zur Vorlage bei Behörden und Zertifizierern)
WICHTIG
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Gesetzliche Fristen beachten:
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Bei zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben (EfbV) ist die Fortbildung mindestens alle 2 Jahre erforderlich.
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Bei Unternehmen mit einer Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG (AbfAEV) muss die Fortbildung spätestens alle 3 Jahre absolviert werden.
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Eine rechtzeitige Teilnahme ist zwingend notwendig, um den lückenlosen Erhalt der gesetzlichen Fachkunde nicht zu gefährden.
Nettopreis (zzgl. MwSt.)
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