Seminar „Anhörung im Fahrpersonalrecht – richtig reagieren, Fehler vermeiden“
Jeder Unternehmer kennt die Situation, dass unerwartet ein Schreiben der Überwachungsbehörde ins Haus flattert, in dem zu festgestellten Verstößen gegen das Fahrpersonalrecht eine Anhörung ausgelöst wurde. Überstürztes Handeln unter Einbeziehung eines Anwaltes ist nicht immer ratsam. Ein Anwalt kennt selten die Fallstricke in der Anwendung der Sozialvorschriften. Deshalb ist es angeraten zuerst einen Sachverständigen für Fahrpersonalrecht und digitale Fahrtenschreiber zu kontaktieren, um den Sachverhalt/Tatbestand gemeinsam zu bearbeiten.
Inhalte des Seminars
Im Seminar erhalten Sie wertvolle Hinweise und Handlungsorientierungen, wie man sich in einem Anhörungsverfahren verhalten sollte. Sie erhalten Auskunft zu nachfolgenden Schwerpunkten:
- Welche Unterlagen, Dokumente, Aufzeichnungen und gespeicherten Daten müssen vorhanden sein?
- Wurde ich bereits von meinem Fahrer/meiner Fahrerin über die stattgefundene Kontrolle und deren Vor-Ort-Ergebnis informiert?
- Bin ich im Umgang mit der Auswertesoftware sicher und erkenne präveniv mögliche Verstöße?
- Schule ich mein Fahrpersonal nach Artikel 33 VO (EU) Nr. 1672014 im Unternehmen?
- Über welches Wissen verfügen meine Fahrer und Disponenten?
- Wie lautet der Tatvorwurf im Anhörungsbogen und konnte ich die Verstöße in den Datensätzen meiner Software erkennen?
- Welche Präventivmaßnahmen helfen mir, um den Vorwurf des vorsätzlichen Handelns als Unternehmer ausschließen zu können?
Ihre im Vorfeld eingereichten Fragen werden im Rahmen des Seminar Antwort finden.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an:
- Unternehmer und Geschäftsführer im Güter- und Personenverkehr, die für die Einhaltung der Sozialvorschriften verantwortlich sind.
- Fuhrparkleiter und Verkehrsleiter, die operative Verantwortung für Fahrpersonal und digitale Fahrtenschreiber tragen.
- Disponenten und Personalverantwortliche, die Fahrpersonal koordinieren und schulen.
- Betriebsinhaber kleiner und mittelständischer Transportunternehmen, die bei Anhörungen selbst agieren müssen.
- Berater und Sachverständige, die Unternehmen im Bereich Fahrpersonalrecht unterstützen.
- Verantwortliche für Schulung und Weiterbildung, insbesondere im Bereich Artikel 33 VO (EU) Nr. 165/2014.
Abschluss
Die Teilnehmenden erhalten im Anschluss eine Teilnahmebescheinigung.
WICHTIG
Das Seminar stellt keine Rechtsberatung dar.
Nettopreis (zzgl. MwSt.)
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