
0Zur Gründung und Führung eines Unternehmens, welches gewerblichen und genehmigungspflichtigen Güterkraftverkehr betreibt, muss die zur Führung der Geschäfte bestellte Person, dies kann der Unternehmer selber sein, eine angestellte Person oder auch ein externer Verkehrsleiter, die fachliche Eignung nachweisen. Dazu ist in den meisten Fällen der Besuch einer Prüfung bei der für den/die Prüfkandidaten/Prüfkandidatin zuständigen Industrie-…

0Zur Gründung und Führung eines Unternehmens, welches gewerblichen und genehmigungspflichtigen Güterkraftverkehr betreibt, muss die zur Führung der Geschäfte bestellte Person, dies kann der Unternehmer selber sein, eine angestellte Person oder auch ein externer Verkehrsleiter, die fachliche Eignung nachweisen. Dazu ist in den meisten Fällen der Besuch einer Prüfung bei der für den/die Prüfkandidaten/Prüfkandidatin zuständigen Industrie-…

0Mit Umsetzung der sog. Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie 2003/59/EG im Jahr 2006 war es Lkw- und Busfahrern, die Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr durchführen, nicht mehr möglich, ihren Beruf allein auf Grundlage ihrer Fahrerlaubnis auszuüben. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes müssen Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer seitdem eine Berufskraftfahrerqualifikation erwerben und diese regelmäßig auffrischen.