
0Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) fordert für Lkw- und Busfahrer (m/w/d) alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung. Die FGIBB Service GmbH bietet als anerkannter und in der Region Berlin/Brandenburg geschätzte Weiterbildungsanbieterin die notwendigen Bus- und Lkw Module in einer Woche gebündelt als Wochenseminar oder in Form von Einzelseminaren an.

1Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) fordert für Lkw- und Busfahrer (m/w/d) alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung. Die FGIBB Service GmbH bietet als anerkannter und in der Region Berlin/Brandenburg geschätzte Weiterbildungsanbieterin die notwendigen Bus- und Lkw Module in einer Woche gebündelt als Wochenseminar oder in Form von Einzelseminaren an.

0Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) fordert für Lkw- und Busfahrer (m/w/d) alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung. Die FGIBB Service GmbH bietet als anerkannter und in der Region Berlin/Brandenburg geschätzte Weiterbildungsanbieterin die notwendigen Bus- und Lkw Module in einer Woche gebündelt als Wochenseminar oder in Form von Einzelseminaren an.

0Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) fordert für Lkw- und Busfahrer (m/w/d) alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung. Die FGIBB Service GmbH bietet als anerkannter und in der Region Berlin/Brandenburg geschätzte Weiterbildungsanbieterin die notwendigen Bus- und Lkw Module in einer Woche gebündelt als Wochenseminar oder in Form von Einzelseminaren an.

0Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Sie betrifft alle Fahrer, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE gewerbliche Fahrten durchführen. Erfüllen Sie Ihre Weiterbildungspflicht mit dem Besuch dieses anerkannten Kompaktkurses (Lkw Module 95 Schnellkurs) in der aktuellen Version.

2Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Sie betrifft alle Fahrer, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE gewerbliche Fahrten durchführen. Erfüllen Sie Ihre Weiterbildungspflicht mit dem Besuch dieses anerkannten Kompaktkurses (Lkw Module 95 Schnellkurs) in der aktuellen Version.

0Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Sie betrifft alle Fahrer, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE gewerbliche Fahrten durchführen. Erfüllen Sie Ihre Weiterbildungspflicht mit dem Besuch dieses anerkannten Kompaktkurses (Lkw Module 95 Schnellkurs) in der aktuellen Version.

0Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Sie betrifft alle Fahrer, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE gewerbliche Fahrten durchführen. Erfüllen Sie Ihre Weiterbildungspflicht mit dem Besuch dieses anerkannten Kompaktkurses (Lkw Module 95 Schnellkurs) in der aktuellen Version.