0Zur Gründung und Führung eines Unternehmens, welches gewerblichen und genehmigungspflichtigen Güterkraftverkehr betreibt, muss die zur Führung der Geschäfte bestellte Person, dies kann der Unternehmer selber sein, eine angestellte Person oder
0Alle Mitarbeiter, die für Beförderungsprozesse verantwortlich sind, müssen im Detail über das notwendige Hintergrundwissen verfügen, da nur so eine reibungslose Disposition und eine Fehlererkennung ermöglicht wird. Durch die arbeitsorganisatorische Verbindung