
03.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen, insbesondere: – allgemeine Informationen, – Folgen für die Kraftfahrer, – Vorbeugungsmaßnahmen, – Checkliste für Überprüfungen und – Rechtsvorschriften betreff end die Verantwortung der Kraftverkehrsunternehmer. 3.3 Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen, insbesondere: – Grundsätze der Ergonomie: gesundheitsbedenkliche Bewegungen und Haltungen, – physische Kondition, – Übungen für den Umgang…

0Mit Umsetzung der sog. Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie 2003/59/EG im Jahr 2006 war es Lkw- und Busfahrern, die Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr durchführen, nicht mehr möglich, ihren Beruf allein auf Grundlage ihrer Fahrerlaubnis auszuüben. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes müssen Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer seitdem eine Berufskraftfahrerqualifikation erwerben und diese regelmäßig auffrischen.