
03.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen, insbesondere: – allgemeine Informationen, – Folgen für die Kraftfahrer, – Vorbeugungsmaßnahmen, – Checkliste für Überprüfungen und – Rechtsvorschriften betreff end

0Mit Umsetzung der sog. Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie 2003/59/EG im Jahr 2006 war es Lkw- und Busfahrern, die Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr durchführen, nicht mehr möglich, ihren Beruf allein auf Grundlage ihrer