0Grundsätzlich besteht für jeden Betrieb die Pflicht Ersthelfer in ausreichender Anzahl zu haben. Dass bedeutet nach dem § 26 des DGUV-Grundsatz 1 wonach bei 2 bis 20 anwesende Beschäftigte 1 Ersthelfer im Betrieb vorhanden sein muss. Bei über 20 anwesenden Personen ist es vom Geschäftsbereich abhängig (in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % und in sonstigen…
Sandra Elsanowski
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