
02.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr, insbesondere: – Beförderungsgenehmigungen, – im Fahrzeug mitzuführende Dokumente, – Fahrverbote für bestimmte Straßen, – Straßenbenutzungsgebühren, – Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die
Salzmann
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