0Wissensvermittlung zur Anwendung fahrpersonal- und sozialrechtlicher Vorschriften im Linienverkehr bis und über 50 km Linienlänge, Aufzeichnungen zur Überwachung der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten mittels digitaler Fahrtenschreiber und unter Verwendung

0Verantwortliche Personen in Fuhrparks, die mit der Auswertung und Archivierung der Fahrerkarten- und Massenspeicherdaten sowie mit der Unterweisung des Fahrpersonals nach Artikel 33 (1) VO (EU) Nr. 165/2014 beauftragt sind,

0Verantwortliche Personen in Fuhrparks, die mit der Auswertung und Archivierung der Fahrerkarten- und Massenspeicherdaten sowie mit der Unterweisung des Fahrpersonals nach Artikel 33 (1) VO (EU) Nr. 165/2014 beauftragt sind,