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SUMMARY:Seminar “Güterkraftverkehrslehrgang”  (Vorbereitung auf die IHK-Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr - “Verkehrsleiterprüfung”)
DESCRIPTION:0Bezogen auf die im Unterricht behandelten Themen erhalten die Kursteilnehmer am ersten Unterrichtstag ein Exemplar des im AKS Verlag erschienenen Lehrbuchs: „Vorbereitung auf die IHK Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr“\, dessen Preis im Lehrgangsentgelt bereits enthalten ist. Dieses beinhaltet den prüfungsrelevanten Stoff in übersichtlicher Form und hat viele Generationen von Prüflingen erfolgreich auf die IHK-Fachkundeprüfung vorbereitet. Es eignet sich zudem hervorragend als Nachschlagewerk für die betriebliche Praxis. Im Anschluss an den prüfungsvorbereitenden Lehrgang ist das Ablegen der Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr vorgesehen.\nSeit dem Jahr 2020 werden die Prüfungen (für den Güterkraftverkehr) ausschließlich von den Brandenburger IHK abgenommen. Die Terminierung der Prüfungstermine erfolgt in einem rollierenden System. Die jeweiligen Prüfungstermine können den Homepages der einzelnen IHK entnommen werden. Auch Berliner müssen demnach an einer der Brandenburger IHK ihre Prüfung ablegen. Prüfungsorte sind abwechselnd Potsdam\, Schönefeld und Erkner sowie Cottbus und Frankfurt/Oder.
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SUMMARY:2-Tages-Seminar “Fortbildungslehrgang im Abfallrecht”
DESCRIPTION:0Für Unternehmen\, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern\, gelten neben den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) auch die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Dies gilt für  Transportunternehmen und Containerdienste\, die Bauabfälle\, Erdaushub und Straßenaufbruch\, Garten-\, Parkund Speiseabfälle\, Gewerbeabfälle\, Sperrmüll\, Hausmüll (als beauftragte Dritte der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) oder Verpackungsabfälle sammeln und befördern. Werden solche Abfälle als gefährliche Abfälle gesammelt und befördert\, benötigt der Unternehmer eine Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG. Diese wird bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen durch die zuständige Behörde erteilt. Entsorgungsfachbetriebe benötigen diese Erlaubnis nicht\, wenn sie für diese Tätigkeit zertifiziert sind. \nEntsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) bestimmen\, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen einen entsprechenden Fachkundenachweis erbringen müssen. Zum Nachweis der Fachkunde wird für die verantwortliche Person nach § 9 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung bzw. § 4 und § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) vorgeschrieben. Dieser Lehrgang ist regelmäßig alle 2 bzw. 3 Jahre durch einen Fortbildungslehrgang aufzufrischen. \nIm Sinne o.g. Vorschriften sind daher verantwortliche Personen (Unternehmer bzw. Mitarbeiter\, die mit der Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsunternehmens betraut sind) verpflichtet\,\n• alle zwei Jahre\, wenn es sich um einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb handelt und\n• alle drei Jahre\, wenn das Unternehmen über eine Beförderungserlaubnis entsprechend § 54 KrWG verfügt\nan einer behördlich anerkannten Fortbildungsschulung von mindestens 15 Unterrichtseinheiten teilzunehmen.\nFGIBB Service GmbH ist anerkannte Bildungsstätte\nDie FGIBB Service GmbH als 100 %ige Tochtergesellschaft der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e.V. ist für die Durchführung dieser Lehrveranstaltung behördlich anerkannt und führt sie in 3 x jährlich durch.
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