0Laut Straßenverkehrsordnung dürfen nur zuständige Baulastträger, Fachfirmen oder sachkundige Personen Verkehrszeichen für Straßensperrungen, Umleitungen oder Halteverbote aufstellen. Dies betrifft somit auch Umzugsunternehmen oder auch Containerdienste, die ohne fachliche Qualifikation keine
Salzmann
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