Weiterbildung

Jeweils innerhalb von fünf Jahren im Anschluss an den Erwerb der Grundqualifikation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Fortbildungsschulung aufgefrischt werden (35 Stunden innerhalb von 5 Jahren). Dies gilt auch für Personen, die nach dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 im Rahmen ihrer Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ihre Fahrerlaubnis erwerben und mit Bestehen der Abschlussprüfung die Grundqualifikation erwerben.

 Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit insgesamt 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Diese 35 Pflichtstunden können auf einzelne „Blöcke" aufgeteilt und müssen nicht am Stück hintereinander absolviert werden. Allerdings muss ein „Einzelblock" mindestens 7 Stunden umfassen.

Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.

Unsere hochwertigen Schulungsangebote eröffnen Ihnen die Möglichkeit, schon zum nächsten von uns angebotenen Kurstermin mit Ihrer Weiterbildung zu beginnen.

In welcher Reihenfolge Ihre Schulungen ablaufen, das bestimmen Sie.

Laut BKrFQG ist die vorgeschriebene Weiterbildung für Lkw-Fahrer und Busfahrer in drei Kenntnisbereiche eingeteilt. Die Grafik gibt Ihnen eine Übersicht über die einzelnen Kenntnisbereiche:

 Weiterbildung gemäß § BKrFQG

 

Kenntnisbereich 1

 

 

Kenntnisbereich 2

 

Kenntnisbereich 3

 

Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln

 

Anwendungen der Vorschriften

 

Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Angelehnt an die vorgegebenen drei Kenntnisbereiche bieten wir derzeit insgesamt 9 Schulungsmodule für den Personenbeförderungs- bzw. Güterbeförderungsbereich an.

 

Modul 1: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit (Lkw/Bus)

Modul 2: Ladungssicherung + Notfälle (Lkw)

Modul 3: Sozialvorschriften im Güterkraft- und Personenverkehr (Lkw/Bus)

Modul 4: Schaltstelle Fahrer - Imageträger, Dienstleistungsprofi - Rechte & Dokumente (Lkw)

Modul 5: Kriminalitätsbekämpfung und Gesundheitsschutz (Lkw/Bus)

Modul 6: Notfälle/Auffrischung 1. Hilfe (Lkw/Bus)

Modul 7: Fahrsicherheitstraining (Lkw/Bus)  in Kooperation mit dem ADAC Fahrsicherheitszentrum Berlin-Brandenburg gmbH in Linthe

Modul 8: Ladekranschulung (Lkw)

Modul 9: Sicherheit & Komfort der Fahrgäste, Ladungssicherung (Bus)

 

 

ACHTUNG!!!

Eine Wiederholung von Unterkenntnisbereichen ist einmal zulässig, d. h., eine Weiterbildung zum gleichen Thema (mit dem gleichen Unterkenntnisbereich) darf maximal zweimal besucht werden. Anderenfalls ist die Teilnahmebescheinigung ungültig und die Weiterbildung wird von der zuständigen Behörde nicht anerkannt.

 

Alle Module können wir Ihnen als Inhouse-Schulungen in Ihren Räumlichkeiten (Raum Berlin und Brandenburg) anbieten. Hierfür müssen wir lediglich die bei Ihnen zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten behördlich anerkennen lassen (die behördlich anfallenden Kosten hierfür reichen wir an Sie durch). Für den Raum Brandenburg haben wir uns bereits vier Räumlichkeiten anerkennen lassen, so dass wir die Möglichkeit haben, Ihnen auch dort Schulungen anbieten zu können, sollten Sie über keine geeigneten Räumlichkeiten im Unternehmen verfügen.

An folgenden Standorten im Land Brandenburg stehen uns Räumlichkeiten zur Verfügung:

  • Brandenburg a. H.
  • Finsterwalde
  • Cottbus
  • Angermünde

 

Die Qualifizierung wurde in Deutschland bisher durch eine Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachgewiesen. Dies führte insbesondere bei sog. „Grenzgängern“, die im Ausland wohnen und im Besitz eines ausländischen Führerscheins sind, die Weiterbildung aber in Deutschland als Beschäftigungsland absolvieren, immer wieder zu Schwierigkeiten. Daher führte Deutschland zum 23. Mai 2021 zum Nachweis der Qualifikation den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ein. Der FQN löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein ab.

 

Zudem nimmt seit dem 23. Mai 2021 das von der EU vorgeschriebene Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) seinen Betrieb auf. Registerführende Behörde ist das KBA. In dem Register werden zunächst die Daten des FQN erfasst. Sodann werden ab dem 25. Oktober 2021 auch die Qualifikationsmaßnahmen der Berufskraftfahrerinnen und -fahrer gespeichert.

 

Die Übermittlung der Daten zum FQN an das Register erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörden. Daten zu Qualifikationsmaßnahmen werden durch staatlich anerkannte Ausbildungsstätten bzw. durch die Industrie- und Handelskammern übermittelt.

 

Die einzelnen Modulübersichten sowie die dazugehörenden Anmeldeformulare finden Sie unter dem Menüpunkt "Modulübersichten".

Sollten Sie Interesse an eine Firmenschulungen haben, kontaktieren Sie uns einfach. Wir werden dann gemeinsam die Terminplanung vornehmen.

Die Preisliste zu unserem umfangreichen Modulangebot finden Sie nachfolgend:

Preisübersicht für das Jahr 2022

 


Sie finden diese allerdings auch im Kalender auf diesen Internetseiten. Änderungen behalten wir uns vor.

 

 

 

 

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