Mit Umsetzung der sog. Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie 2003/59/EG im Jahr 2006 war es Lkw- und Busfahrern, die Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr durchführen, nicht mehr möglich, ihren Beruf allein auf Grundlage ihrer Fahrerlaubnis auszuüben. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes müssen Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer seitdem eine Berufskraftfahrerqualifikation erwerben und diese regelmäßig auffrischen.
Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie die wichtigsten Informationen zur obligatorischen Grundqualifikation und regelmäßigen Weiterbildung für Berufskraftfahrer im Güter- und Personenverkehr.
Für die sogenannten Altinhaber von Führerscheinen, die per se über die Grundqualifikation verfügen, erlauben wir uns folgenden Hinweis:
Bitte nehmen Sie die Weiterbildungsverpflichtung und die damit einhergehenden Fristen unbedingt war, da Sie bei fruchtlosem Verstreichen der Weiterbildungsverpflichtung ihre bestehende Grundqualifikation "verlieren".